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Sachsen schafft G-Regeln ab

FFP2 Masken nur noch in ÖPVN, medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen – keine Testpflicht an Schulen, Kontaktbeschränkungen entfallen

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht nur noch Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vor. Masken- und Testpflicht entfallen ab Sonntag weitgehend. Die Verantwortung für Maßnahmen hat der Bund weitgehend an die Länder delegiert. Sie können bei Bedarf „Hotspots“ definieren und weitergehende Maßnahmen anordnen. Die neue Sächsische Corona Schutz-Verordnung tritt am Freitag, 18.03.2022 in Kraft und gilt bis zum 02.04.2022.

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